Vertragsabschluss
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit dem Betrieb der Tennisschule Graef geschlossenen
Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden.
Der Vertrag mit der Tennisschule Graef kommt nach Anmeldung durch den Kunden zustande. Die Verbindlichkeit des Vertrages
tritt mit der Unterschrift und der Abgabe der Anmeldung in Kraft.
Die Tennisschule Graef ist in der Annahme einer Trainings-Anmeldung frei. Die Wahl der Trainer ist der Tennisschule Graef
vorbehalten.
Kursgebühren werden spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung beglichen.
Im übrigen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Hallenordnungen der jeweiligen Tennisclubs und kommerziellen Anlagen.
Training
Unser Leistungsangebot umfasst unterschiedlichste Maßnahmen in Einzel- und Gruppentrainingsform.
Sollte die geplante Teilnehmerzahl nicht zustande kommen, so gilt automatisch die Gebühr für die entstandene
Teilnehmerzahl.
Die Tennisschule Graef kann Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke, einteilen und
Einteilungen ändern. Dabei versuchen wir, auf die Wünsche unserer Kunden nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen.
Größere Gruppen (beispielsweise Schulklasse o.ä.) werden bei Vorliegen besonderer Umstände und nach gesonderter
Vereinbarung unterrichtet.
Aufsicht bei Kindern
Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings und den unmittelbaren
Trainingsort. Wir können vor Beginn und nach dem Ende des Trainings leider keine Aufsichtspflichten übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten tragen dafür Sorge, ihr(e) Kind(er)
pünktlich zu uns zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen.
Informieren Sie bitte Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers
Folge leisten. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt!
Ausschluss vom Training
Wir behalten uns vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den
Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. Dies gilt auch für Kinder.
Eltern willigen darin ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleibt, bis es abgeholt wird. Der/die
Ausgeschlossene hat keinen Anspruch auf Erstattung seines (anteiligen) Trainingsentgelts.
Ausgefallene Stunden
Training, das durch Verschulden der Tennisschule Graef ausfällt, wird nachgeholt.
Training, das der Trainingsteilnehmer - gleich aus welchem Grund - nicht in Anspruch nimmt wird nicht nachgeholt und wird in vollem Umfang vom Kunden bezahlt. Wird eine Trainingsstunde spätestens 24 Stunden vor dem Termin durch den Kunden abgesagt, bemühen sich Kunde und Trainer um einen "Ersatzkunden". Unser Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt in jedem Fall erhalten.
Wegen Unbespielbarkeit des Platzes ausgefallene Stunden werden nicht nachgespielt. Ausnahme: Die Stunde kann zum selben
Termin in einer Tennishalle stattfinden. Unser Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt in jedem Fall erhalten.
Haftung
Trainingsteilnehmer nehmen auf eigene Verantwortung am Training teil. Sie regeln etwaige Ansprüche
untereinander.
Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit.
Mängelrügen und Gewährleistung
Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung werden uns spätestens am 2. auf den folgenden Tag der
Trainingsstunde schriftlich mitgeteilt. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und/oder Sachen. Die Frist beginnt in diesem Fall mit der Entdeckung
des Schadens. Nach Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen.
Datenschutz
Ihre persönlichen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt
nicht.
Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt, Ihre Daten für die Dauer von drei Jahren aufzubewahren.